Oldtimergutachten

Endlich geschafft – das Auto ist 30 Jahre alt! Jetzt kann es unter einigen Voraussetzungen als Oldtimer eingestuft werden. Dies führt in den allermeisten Fällen zu einer enormen Reduzierung der Unterhaltskosten. Gerade im Bereich der KFZ- Steuer ist dies häufig sehr interessant. Eine Nutzungseinschränkung liegt bei einem als Oldtimer eingestuften KFZ nicht vor. Sie dürfen das Fahrzeug nutzen wie vorher auch. Auch gewerblich.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss sich im zeitgenössischen Zustand befinden. D.h. ggf. vorgenommene Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach Baujahr möglich gewesen sein.
  • Das Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreiem Zustand befinden.
  • Das Fahrzeug muss in einem gebrauchsfähigem Zustand ohne Durchrostungen oder technische Mängel sein.