Gasprüfung

AUTOGAS:

Einige Autofahrer betreiben ihr Fahrzeug mit Erd- oder Autogas (CNG/LPG). Die Anlagen müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft werden. Diese Prüfung übernehme ich auch. Stellen Sie nur sicher, dass die Anlage schon in Ihre Fahrzeugpapiere übernommen worden ist und der Tank zu mindestens 1/2 gefüllt ist.

CAMPINGGAS:

Um die Hauptuntersuchung zu bestehen, müssen Wohnmobile eine gültige Gasprüfung haben. Auch diesen Service biete ich an. Bei Wohnwagen ist eine gültige Gasprüfung für die HU nicht zwingend erforderlich. Dennoch fordern viele Campingplätze eine gültige Gasprüfung.

Hier einige Hinweise, die Ihre Wartezeit verkürzen:

  • Bringen Sie Ihre Herstellerbescheinigung (weißes DIN A4-Formular) oder das gelbe Nachweisheft mit (meist DIN A5).
  • Bringen Sie eine Gasflasche mit zur HU (und prüfen Sie vorab, ob noch Gas drin ist).
  • Überprüfen Sie, ob der Schlauch und der Druckregler nicht älter als 10 Jahre sind. Sonst gibt es leider keine Plakette.